EG-Dienstleistungsrichtlinie: Dienstleistungen der Bezirksregierung Arnsberg
Die EG-DLRL trat Ende Dezember 2006 in Kraft und ist bis zum 28. Dezember 2009 von den Mitgliedstaaten umzusetzen.
Sie soll insbesondere den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern, bestehende Hindernisse abbauen und zur Verwirklichung eines einheitlichen, europäischen Binnenmarktes beitragen.
Außerdem soll die neue Dienstleistungsrichtlinie ausländischen Dienstleistern helfen, von der Möglichkeit der Dienstleistungsfreiheit leichter Gebrauch zu machen.
Die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeit sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen erfolgt nach den Bestimmungen des Aufnahmestaates. Eine selbständige Erwerbstätigkeit umfasst die unterschiedlichsten Tätigkeiten, u. a. freiberufliche, kaufmännische, gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeiten.
Die Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet u. a. folgende Dienstleistungen, die zur EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) gehören:
Dezernat 21:
Stiftungsrecht: Anerkennung, Änderung, Auflösung einer privatrechtlichen Stiftung (Info im PDF-Format)
Dezernat 24:
Öffentliche Gesundheit: Zulassung von Weiterbildungsstätten für Fachgesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in der Intensivpflege und Anästhesie, für den Operationsdienst, für Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft) und in der psychiatrischen Pflege sowie für Fachaltenpflege (Info im PDF-Format)
Dezernat 48:
Schulrecht und Schulverwaltung, Ersatzschulen: Anerkennung einer allgemein bildenden Ergänzungsschule (Info im PDF-Format)
Weiterbildung: Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung (Info im PDF-Format)
Dezernat 52:
Abfallwirtschaft: Bestätigung der Zulässigkeit der Abfallentsorgung in einer Abfallentsorgungsanlage (Info im PDF-Format)
Abfallwirtschaft: Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten (Info im PDF-Format)