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EG-Dienstleistungsrichtlinie: Dienstleistungen der Bezirksregierung Arnsberg

Die EG-DLRL trat Ende Dezember 2006 in Kraft und ist bis zum 28. Dezember 2009 von den Mitgliedstaaten umzusetzen.

Sie soll insbesondere den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen fördern, bestehende Hindernisse abbauen und zur Verwirklichung eines einheitlichen, europäischen Binnenmarktes beitragen.

Außerdem soll die neue Dienstleistungsrichtlinie ausländischen Dienstleistern helfen, von der Möglichkeit der Dienstleistungsfreiheit leichter Gebrauch zu machen.

Die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeit sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen erfolgt nach den Bestimmungen des Aufnahmestaates. Eine selbständige Erwerbstätigkeit umfasst die unterschiedlichsten Tätigkeiten, u. a. freiberufliche, kaufmännische, gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeiten.

Die Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet u. a. folgende Dienstleistungen, die zur EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) gehören:

 

Dezernat 21:

Dezernat 24:

Dezernat 48:

Dezernat 52:

Dezernat 52 und 53:

Dezernat 53:

Dezernat 65:

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